Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Letzte Änderung der AGB am 08.12.2025
der Firma MP-Fußbodentechnik Inh. Maximilian Porzelt
Andreas-Limmer-Straße 33
96317 Kronach
Telefon: +49 162 764 1211
E-Mail: info@mp-fussbodentechnik.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
- Besondere gesetzliche Schutzvorschriften, die nur für Verbraucher gelten, bleiben unberührt und gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
- die Unterzeichnung des Angebots/Vertrags durch den Kunden oder
- die tatsächliche Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform (auch E-Mail genügt), sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Leistungsumfang
- Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
- Zeichnungen, Flächenberechnungen, Mengenangaben und sonstige Unterlagen dienen der Beschreibung der Leistung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Nebenleistungen, wie z.B. das Verrücken oder Demontieren von Möbeln, Entsorgen von Altbelägen oder das Anpassen von Türen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt und vergütet werden.
- Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte oder bei Angebotsabgabe nicht erkennbare Zusatz- und Mehrarbeiten, insbesondere aufgrund erst während der Ausführung erkennbarer Mängel oder Besonderheiten des Untergrunds, sind im vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten und werden – nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden – gesondert in Rechnung gestellt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich sind und die zu belegenden Flächen frei von Möbeln und sonstigen Gegenständen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass Baufeuchtigkeit, Raumtemperatur und Untergrundbeschaffenheit den anerkannten Regeln des Handwerks und den einschlägigen technischen Normen entsprechen (z.B. CM-Messung Estrich, ausreichend trockener Untergrund).
- Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Anfahrten, Wartezeiten) gesondert nach den vereinbarten bzw. ortsüblichen Stundensätzen berechnen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Die Abrechnung erfolgt nach dem im Angebot ausgewiesenen Leistungsumfang, in der Regel als Pauschalpreis oder nach Aufmaß (Quadratmeter / Laufmeter) und ggf. nach Zeitaufwand für Zusatzleistungen.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Eine über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehende oder ohne sachliche Begründung erfolgende Einbehaltung von Zahlungen ist unzulässig. Vom Kunden unberechtigt einbehaltene Beträge kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückfordern; der Kunde gerät insoweit mit dem einbehaltenen Betrag in Zahlungsverzug.
6. Anzahlung / Abschlagszahlungen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Absicherung des Auftrags eine Anzahlung zu verlangen.
- Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt:
- Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von über 1.000,00 € brutto ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu leisten.
- Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Ausführung der Arbeiten auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen, insbesondere bei längeren Ausführungszeiten oder größeren Bauvorhaben.
- Leistet der Kunde die fällige Anzahlung oder vereinbarte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
- die Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen und/oder
- vom Vertrag zurückzutreten und ggf. entstandene Aufwendungen und Schäden (z.B. Materialbestellungen, Planungskosten, Ausfallzeiten) in Rechnung zu stellen.
7. Ausführungsfristen und Termine
- Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z.B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Krankheit, extreme Witterung, behördliche Anordnungen) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
- Befindet sich der Kunde mit Mitwirkungspflichten im Verzug (z.B. Räume nicht vorbereitet, Zugang nicht möglich), so verlängern sich Ausführungsfristen ebenfalls entsprechend.
8. Materiallieferung und Eigentumsvorbehalt
- Vom Auftragnehmer gelieferte Materialien (z.B. Bodenbeläge, Klebstoffe, Sockelleisten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
- Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde die Materialien weder veräußern, verpfänden, noch sicherungsübereignen.
- Wird der Bodenbelag oder ein anderes geliefertes Material untrennbar mit dem Gebäude oder Untergrund verbunden, tritt der Kunde seine etwaigen Ersatz- oder Ausgleichsansprüche gegenüber Dritten an den Auftragnehmer ab, soweit gesetzlich zulässig und bis zur Höhe der offenen Forderungen.
9. Abnahme und Mängel
- Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel bei der Abnahme zu rügen.
- Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen verweigert oder den Boden in Gebrauch nimmt.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung).
- Nur wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder vom Auftragnehmer verweigert wird, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
10. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
- Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen an Bauwerken in der Regel 5 Jahre, im Übrigen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes bestimmen.
- Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, falsche Reinigung, nicht korrekt eingehaltene Pflegehinweise, ungewöhnliche Belastungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
- Farb- und Strukturabweichungen bei Naturprodukten und produktionstechnisch bedingte Unterschiede (z.B. bei Holz, Kork, Naturstein, textilen Belägen) stellen keinen Mangel dar, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder als Fernabsatzvertrag geschlossen, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
- Der Auftragnehmer wird den Kunden in diesen Fällen gesondert in Textform über sein Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und das Widerrufsverfahren belehren und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht erlöschen kann, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
13. Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Die Daten werden nur zur Vertragsabwicklung, Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z.B. an Lieferanten, Subunternehmer, Steuerberater) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Weitere Informationen kann der Kunde in der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers einsehen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.